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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 

1. Geltung

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen liegen allen unseren Angeboten und Verträgen sowie Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern zugrunde. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sowie Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot und Preise

Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluß stets freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen entstehen für uns nur, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

3. Lieferung und Gefahrenübergang

Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager. Ist die bestellte Ware nicht vollständig lieferbar, sind wir zu Teillieferungen in zumutbaren Mengen berechtigt.

Wird eine Anlieferung vereinbart, erfolgt diese auf Kosten und Gefahr unseres Kunden. Unser Kunde hat dafür zu sorgen, daß die bestellte Ware am Empfangsort zu üblichen Geschäftszeiten abgeliefert werden kann. Angestellte unseres Kunden sind zum Empfang berechtigt. Kann die Ware nicht abgeliefert werden, weil zu üblichen Geschäftszeiten keine empfangsberechtigte Person erreichbar ist, haftet unser Kunde für hierdurch entstehende Schäden oder zusätzliche Kosten.

4. Beschaffenheit und Muster

Unsere Erzeugnisse sind eine Mengenware. Zähldifferenzen bis zu 3 % der bestellten Menge sind handelsüblich und bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen. Das gilt insbesondere für handelsübliche Abweichungen von Muster, Farbe, Druck und Schwere, auch bei Sonderanfertigungen nach Wünschen unseres Kunden.

Von uns angefertigte Entwürfe, Reinzeichnungen, Klischees und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn unserem Kunden die Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

5. Mängelhaftung

Unser Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu überprüfen. Erkennbare Mängel, berechtigte Mengendifferenzen oder Falschlieferungen sind schriftlich vor Verwendung der gelieferten Ware, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entgegennahme anzuzeigen, nicht erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Erkennbarkeit.

Läßt unser Kunde die fertiggestellte Ware bei uns auf Lager nehmen, beginnen die Fristen mit der Einlagerung bei uns. Unser Kunde hat Gelegenheit, die Ware in unserem Lager zu untersuchen.

Im Falle einer fristgerechten und berechtigten Mängelrüge können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern. Schlagen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, kann unser Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Ziffer 6 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vom Vertrage zurücktreten oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

6. Schadensersatzansprüche

Ansprüche unseres Kunden auf Schadensersatz aus jedwedem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir auch für eine nur fahrlässige Pflichtverletzung. Die Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich. Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast ist mit diesen Regeln nicht verbunden.

7.  Zahlung und Aufrechnung

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto auf den Warenwert. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang bei uns (Wertstellung auf dem Bankkonto) maßgeblich. Bargeldquittungen sind nur auf unseren Original-Quittungsformularen rechtsgültig.

Bei verspäteter Zahlung (nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum) berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Hält der Zahlungsverzug auch nach Anmahnung durch uns noch an, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen.

Bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit unseres Kunden (z. B. andauernde Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen) sind wir auch berechtigt, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn unser Kunde die Lieferung zu Recht beanstandet hat.

Gegenüber unseren Forderungen kann unser Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 

8. Eigentumsvorbehalt und Forderungssicherung

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftiger - Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt gem. § 449 BGB). Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht zugleich den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist ihm jedoch nicht gestattet. Er ist verpflichtet, unsere Rechte an der Vorbehaltsware bei einem Weiterverkauf auf Kredit zu sichern.

Die Forderungen unseres Kunden gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Unser Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen, seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen und uns die für eine Einziehung erforderlichen Unterlagen in Kopie auszuhändigen.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat unser Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. In gleicher Weise ist er verpflichtet, den Gläubigern unser Vorbehaltsrecht unverzüglich anzuzeigen.

Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen gewährten Sicherheiten nach unserer Wahl auf Verlangen unseres Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt. Im Falle der vollen Bezah­lung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vor­behaltsware oder der an ihrer Stelle abgetretenen Forderungen ohne weiteres auf unseren Kunden über.

9. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort wird Garbsen vereinbart. Gerichtsstand ist Hannover, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Datenschutz

Unser Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß die auf seine Person bezogenen Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zentral gespeichert werden. Dasselbe gilt für die Angebotsdaten.

11. Schlußbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

 

W. PETER SCHÄFER                                                                                      
Großhandels- und Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung

30827 Garbsen, April 2005

 

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