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Novellierte Verpackungsverordnung Nr.5 vom 5. April 2008

11.12.2008 :
Lizenzierungshinweise

Für Serviceverpackungen gilt eine neue Verordnung für die so genannten privaten Endverbraucher.

Zu den privaten Endverbrauchern zählen neben Bäckereien, Fleischereien, Restaurants und Bringdiensten jetzt auch Kinos, Krankenhäuser, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen Bildungseinrichtungen, Opern, Museen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten.

Für diese Betriebe gilt ab dem 1.1.2009, dass nur noch lizenzierte Serviceverpackungen auf den Markt bringen dürfen. Die Lizenzierung erfolgt bei einem Dualen System.

Die Betriebe können jedoch die Lizenzierungspflicht an den vorgelagerten Händler oder Hersteller weitergeben.

Mit der Lizenzierung erfolgt auch die Vollständigkeitserklärung, in der der Nachweis über die Beteiligung an dualen Systemen erfolgt. Die Vollständigkeitserklärung muss erstmalig für den Zeitraum vom 5.4.2008 bis zum 31.12.2008 erfolgen.

Zudem ist die Kennzeichnungspflicht der Waren weggefallen.

Aus diesem Grund sollte jeder Vertreiber sich von seinen Lieferanten oder Herstellern die Beteiligung an einem System bestätigen lassen, um den Vorwurf, vorsätzlich oder fahrlässig nicht lizenzierte Serviceverpackungen an ihre Kunden abgegeben zu haben, widerlegen zu können.

Weitere Informationen erhalten Sie über die folgenden Links:

 

W. Peter Schäfer GmbH
Garbsen, den 11.12.2008

 

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